Der Potsdamer Bescheid markiert eine echte Zäsur. Ich bin bereits in einem Livestream auf einige Punkte eingegangen. Im Bescheid wird erst der Verlust meines Rechts auf Freizügigkeit für drei Jahre von der Ausländerbehörde Potsdam ausgesprochen. Hier werde ich die wichtige Zitate aus dem Bescheid erstmals veröffentlichen.
Das Dokument ist 41 Seiten stark. Großteils ist es eine additive, unsystematische Auflistung linker Propaganda “gegen Rechts”. Mir wird “hetzerische, gewaltbejahende und menschenverachtende” Agitation vorgeworfen, ohne das zu belegen. Wo diese aufgeblähte Suada gegen die Neue Rechte und meine Person konkret, juristisch verankert werden müsste, flüchtet sich der Bescheid in Pathos und Allgemeinplätze. Wo dieser Beitrag kursorische und repetitiv ist, ist das dem Bescheid selbst geschuldet. Gehen wir den Text chronologisch durch:
Die Einleitung
Die Begründung beginnt mit einem biographischen Abriß über mein politisches Leben. Diese tendenziöse und in vielen Punkten schlicht falsche Darstellung geht insbesondere intensiv auf die “Terrorermittlungen” gegen mich im Jahr 2019 ein. (dazu später mehr)
Es wird fälschlicherweise behauptet, dass die IBD eine “Umvolkung” thematisiere, ich ein “prominentes Mitglied” von “Reconquista Germanica” war, oder einen “rechten Trollserver” namens “Infokrieg” betrieben hätte. Man unterstellt mir Gewalttätigkeit und das “wiederholte Kokettieren mit Übergriffen gegen Frauen”. Auch die Spendensumme der Aktion “Defend Europe” wird falsch angegeben, was nur einer von vielen Recherchefehlern ist.
Primär geht es hier wohl darum meine Bedeutung und meinen Einfluss zu betonen:
Bereits in diesem Teil wird mir unterstellt, dass “demokratiefeindlich” sei. Dazu wird das Buch “Regime Change von Rechts” als Zeuge angerufen. Besser und “performativer” kann man meine Thesen nicht bestätigen:
Besonders prominent kommt auch die Kaminrunde in Potsdam vor. Hier wird ausgiebig und kritiklos das “Correctiv” zitiert:
Persönlich nimmt man hier offenbar auch die Idee der “Sellnermasken” die im Fasching geboren wurde.
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Wie akribisch alle meine Äußerungen dokumentiert werden zeigt dieser Punkt. Es handelte sich hierbei wohl um eine Einladung nach Potsdam durch Paul Brandenburg.
Zuständigkeit und Formalien
Die Behörde fährt fort, ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit zu begründen.
Hier gilt offenbar: “first come first served”.
Damit wäre die Ausländerbehörde Vorpommern-Rügen ebenso zuständig. Schade, dass es nicht die zuständigen Stellen in Passau übernommen haben. Dann hätte ich einen kürzeren Anfahrtsweg (und dort gibt es eine beachtliche Cafehausszene.) Nun gehen man ans Eingemachte. Der Bescheid erläutert die vorgebliche Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage
Dazu wird der Begriff der öffentlichen Sicherheit definiert:
Hier erleben wir einen bizarren Taschenspielertrick. Aus der EU-Richtlinie die eigentlich besagt, dass eine Straftat “allein” nicht ausreicht und damit zu wenig sein könnte, um eine Einreisesperre zu verhängen, folgert der Bescheid das Gegenteil: auch ohne konkreten Straftaten, könne man Personen aussperren! (Ich habe mein Rechtsstudium, wie der Bescheid akribisch festhält, zwar noch nicht beendet, empfehle den Verfassern aber eine erneute Lektüre der Fachbücher zum “Argumentum a minore ad maius”.)
Im nächsten Schritt wird die öffentliche Ordnung in Deutschland genauer definiert. Besser gesagt, das was sich der Bescheid darunter vorstellt. Sie wird
a) mit “Menschenwürde, Demokratie und Grundgesetz” identifiziert. Diese Definition ist bereits fragwürdig. Lässt die EU-Richtlinie eine derartige ideologisch aufgeladene Interpretation der “öffentlichen Ordnung” zu? Orbán könnte sich zum Beispiel auf den Ungarischen Patriotismus und die christliche Tradition berufen, die in der “Osterverfassung” statuiert wurde. Im nächsten Schritt könnte er dann Religionskritikern und nationalismuskritischen Autoren Einreisesperren verpassen, weil sie diese die spezifisch ungarische “öffentliche Ordnung” gefährden würden. b) Darüberhinaus wird die so ideologisierte öffentliche Ordnung in einer linksliberalen Extremauslegung von “Menschenwürde, Demokratie und Grundgesetz” weiter dogmatisiert. Allein, diese Dogmen haben keine Grundlage. Weder folgen sie aus dem Wortlaut des Grundgesetztes, noch waren sie von seinen den Vätern so intendiert. Mehr dazu folgt in der Erwiderung meines Rechtsanwalts. Ich beschränke mich hier auf knappe Kommentare und zitiere ergänzend:
Man schreitet nun zur Begründung der Gefährdung dieser konstruierten “öffentlichen Ordnung” die in mehrere Bereiche untergliedert wird.
1.Ethnopluralismus & Remigration
Hier werden meine Position verzerrt wiedergegeben. Zitate werden ohne Quellenangabe gebracht, womit unklar ist, ob und in welchem Kontext z.B die Formulierung “ethnisch deutsche Bevölkerung” gefallen ist .
Die Behauptung, dass eine Kritik der Ersetzungsmigration und der demographischen Folgen gegen die Menschenwürde verstoßen würde ist mehr als bestreitbar. Aus ihr erfolgt keine Ungleichbehandlung oder Geringschätzung von Menschen, sondern, wenn man zu einer negativen Beurteilung kommt, eine Veränderung der Migrationspolitik. Diese seltsame Auslegung des Grundgesetzes thematisiere ich auch in meinem Buch “Remigration”:
”Der Verfassungsrechtler und frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio hielt dazu fest: »Wenn Art. 1 Absatz 1 Satz 2 GG alle staatliche Gewalt verpflichtet, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, so ist das keine Ermächti- gung zur Durchbrechung der verfassungsmäßigen Ordnung.«101 Das Grundgesetz entfaltet seine Wir- kung nicht auf alle Menschen der Erde, sondern unter- scheidet zwischen innerer und äußerer Geltung (Arti- kel 1 Absatz 1). Di Fabio dazu: »Es unterliegt einem Mißverständnis, wer glaubt, daß die Menschenrechte wegen ihrer universellen Geltung die staatliche oder supranationale Rechtsordnung suspendieren oder gar derogieren könnten.«102”
S. 86f
Eine alternative Migrationspolitik schlägt nicht vor, Staatsbürger willkürlich ungleich zu behandeln. Keinesfalls sollen auf kultureller, religiöserEine alternative Migrationspolitik schlägt nicht vor, Staatsbürger willkürlich ungleich zu behandeln. Keinesfalls sollen auf kultureller, religiöser oder ethnischer Basis Staatsbürgerschaften entzogen werden. Es darf und wird auch keine Staatsbürger zweiter Klasse geben. Solche Maßnahmen sind nicht nur juristisch untragbar, da sie mit dem Grundge- setz nicht vereinbar sind. Sie würden die Rechtstreue und das Vertrauen in die Isonomie, die Gleichheit vor dem Gesetz, unheilbar zerrütten.”
S.66f
Mein Aktivismus richtet sich nicht gegen das “Zusammenleben von Menschen”. Er richtet sich gegen die unkontrollierte, unhinterfragte, zum politischen Dogma erhobene, Massenbewegung Fremder in einen alternden Kontinent. Das stellt eine legitime politische Position dar. Eine Demokratie, die sie aus der Debatte verbannt, hört auf Demokratie zu sein
Der Begriff “Remigration” wird hier falsch definiert. In meinem Buch fasse ich ihn so zusammen:
”Ziel der Remigrationspolitik ist es, die Weichen so umzustellen, daß Deutschland Jahr für Jahr Überfrem- dung abbaut und wieder von einer sicheren, lebens- werten und stabilen Mehrheitsgesellschaft bestimmt wird. Zusammengefaßt ist Remigration ein Bündel an Maßnahmen zur Umkehrung der Migrationsströme auf Basis einer alternativen Bevölkerungs- und Identitätspolitik.”
S.12
Hier findet sich die offizielle Definition der Identitären Bewegung Deutschland. Die Beweise wo ich “weit über hinaus” über meine Stellungnahme gehen würde bleibt man schuldig. Man unterstellt einen begrifflichen “Deckmantel” und sinistre Motive (“Fremdenfeindlichkeit”) und ignoriert die tatsächlich vorgeschlagenen Maßnahmen.
Weder sind diese grundgesetzwidrig, noch ist das Motiv, eine deutsche Identität erhalten zu wollen, verwerflich, oder eine Verletzung der Menschenwürde.
Tatsächlich ist der Versuch, dem deutschen Volk gezielt eine Identität und Geschichte absprechen zu wollen ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Das umso mehr, als man aktiv Minderheitenschutz betreibt und fremde ethnokulturellen Identitäten im In- und Ausland explizit anerkennt und fördert. Vor allem aber würde, selbst wenn man diese Ansichten verurteilt, aus ihnen keine Gefährdung der “öffentlichen Ordnung” folgen.
Der Bescheid behauptet aber genau das. Das bizarre Ergebnis lautet, dass Vorträge und Bücher, in denen diese angeblich staatsgefährdenden Ideen verbreitet werden, Gründe für eine Einreisesperre sind. Illegale Einwanderung zu kritisieren ist in Deutschland riskanter, als illegal einzuwandern.
Besonders bezeichnend ist auch, dass meine Aussagen, da wo sie nicht in das Bild der Behörde passen einfach als “Taktik” beiseite gewischt werden.
Die Behauptung, dass im identitären Verständnis dem kulturellen Element eine untergeordnete Rolle zukommt ist falsch, wie sie aus zahlreichen Publikationen belegen lässt. Tatsächlich vertreten wir eine eine ethnokulturelle Komplementarität,
die einseitige und reduktionistische Perspektiven, wie sie auch dem Bescheid zugrunde liegen ablehnt. Ohne hier tiefer auf diese komplexe Debatte einzugehen:
Die Behauptung, dass es keine deutsche Ethnie gäbe, dass weiters die positive Thematisierung dieser Ethnie und jede Forderung nach ihrem Erhalt, egal in welchem Ausmaß und welcher Größe, grundgesetzwidrig sei, ist eine absurde, historisch einmalige Idee, die weder dem Telos des Grundgesetzes, noch dem Volksverständnis der Nachkriegsgeschichte entspricht. (Siehe dazu die unverzichtbare Studie von Martin Wagener: “Kulturkampf um das Volk”.)
2.Ethnische Wahl
Im zweiten Teil verlässt der Bescheid vollends den Boden der Tatsachen:
Nicht ohne Grund gibt man keinen einzigen Beleg dafür, dass ich Staatsangehörigen die politische Willensbildung verbieten oder sie “weitgehend rechtlos stellen” will. Das habe ich nämlich niemals gefordert! Dass es keine Ungleichbehandlung von Staatsbürgern geben darf, betone ich regelmäßig.
Die berechtigte Sorge, dass die ethnische Wahl zu einer Fragmentierung der Demokratie führt und parlamentarische Mehrheiten für eine Wende der Migrationspolitik demograpisch verunmöglicht, impliziert nicht, dass man Staatsbürgern das Wahlrecht entziehen will. Aus ihr folgt eine Reform der Migrations- und Einbürgerungspolitik. In der deutschen Öffentlichkeit wurde breit diskutierte, dass türkische Doppelpassträger in ihrem geistigen Gastland für linksliberale Parteien und eine “offene Gesellschaft” stimmen, gleichzeitig zuhause aber mehrheitlich für den nationalkonservativen Islampolitiker Erdogan. Selbstverständlich muss eine Debatte über dieses Phänomen möglich sein.
Sie dominiert auch den US-Wahlkampf im Jahr 2024, da die Strategie der Demokraten, sich Millionen von Stimmen zu “importieren” nicht mehr zu verbergen ist. Weiters “bemängelte” ich nicht, dass nichtassimilierte Eingebürgerte, taktisch wählen, sondern kritisierte, dass diese Tatsache von manchen rechten und sog. “konservativen” Parteien verdrängt, oder gar instrumentalisiert wird.
3.Metapolitik
Im dritten Teil geht es nicht um das “Was”, sondern das “Wie”. Die Strategie einer metapolitischen Wende wird dabei zum “totalitärer Systemsturz” verzerrt.
Inwiefern das Ringen um Ideen und Begriffe einen “Umsturz” des Systems darstellen soll, bleibt unklar. Hier identifiziert der Bescheid erneut die herrschende, linksliberale Ideologie mit der Staatsordnung und dem Grundgesetz. Wäre das der Fall, würde die BRD tatsächlich einen “Ideologiestaat”, vulgo totalitäres System, ähnlich der DDR darstellen. Dort war eine konkrete Ideologie und politische Richtung, explizit verfassungsmäßig verankert. Das ist im Grundgesetz nicht der Fall. Die Kritik an ideologischen Aufladungen und Überfrachtungen von Grundgesetz und Demokratie ist daher nicht anti- sondern urdemokratisch.
4. Demokratiebegriff
Meine Kritik an totalitären Bestrebungen und einer ideologischen Überwölbung des Rechtsstaates wird wie gesagt als “Umsturzplan” ausgelegt. Das Augenmerk, das auf diesen strategischen Punkt gelegt wird, zeigt in welche Richtung sich die Verfolgung der Opposition entwickeln wird. Die Umdeutung des Demokratiebegriffs, die man mir unterstellt, betreibt man selbst! Die linksliberale Ideologie wird mit Demokratie und Grundgesetz an sich gleichgesetzt. Kritik an linker Ideologie wird damit im Handumdrehen grundgesetzwidrig.
“Demokratie” wird nicht von mir, sondern von der linksliberalen Kulturhegemonie “neu belegt”. Dass ein Bescheid, der einem Autor, wegen kritischer Ideen, 3 Jahre lang die Einreise in ein Nachbarland verweigert will, sich darüber beschwert, dass dieser die Regierung als “massiv repressiv” kritisiert, ist kafkaesk.
Widerwillig gibt man zu dass ich, wenn auch nur “bislang” gewaltfrei vorgehe. Meine seitenlange, moralische, politische und strategische Kritik der Militanz in “Regime Change von Rechts” wird ignoriert. Was mit einem “Umsturz durch rechtsstaatliche Mittel” gemeint ist, bleibt schleierhaft. Könnte es sich dabei möglicherweise um einen Stimmungswandel der Gesellschaft und einen Wahlsieg der Opposition handeln?
”Kontinuierliche, planvolle Bestrebungen”, angeblich “verfassungfeindliche” Ideen zu verbreiten, sei “ebenso gefährlich wie ein gewaltsamer Umsturz”. Da die Definitionsmacht darüber welche Ideen verfassungsfeindlich sind, in der Hand linker Ideologen liegt, kann so jeder Dissident zum “Umsturzplaner” und damit zur Gefahr der öffentlichen Ordnung gemacht werden. Das ist das Gegenteil von Rechtssicherheit, Demokratie und offenem Diskurs. Der “Warnschuss” gegen meine Person, also einen Ausländer, ist ein Exempel, das für die deutschen Staatsbürger statuiert wird. Dem entspricht folgende Aussage von Thomas Haldenwang: „Wir dürfen nicht den Fehler machen, im Rechtsextremismus nur auf Gewaltbereitschaft zu achten, denn es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebungen … Wir müssen aufpassen, dass sich entsprechende Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten.“
5.Schuldkult
Meine Kritik der Erinnerungspolitik wird ebenfalls breit thematisiert.
Auch hier fehlt jede Substanz für die groben Unterstellungen. Nirgends reduziere ich historische Verbrechen als “unbedeutende Ereignisse”. Scharf kritisiere ich aber die gezielte Traumatisierung deutscher Jugendlicher, die Prof. Dr. Ulrich Schmidt-Denter in seiner Studie zur “holocaust education” nachgewiesen hat.
Auch der, in Österreich strafbewehrte Vorwurf des “Geschichts-Revoisionismus” wird nicht belegt. In meiner Kritik ziehe ich stets eine klare Trennlinie zwischen der Anerkenntnis historischer Verbrechen und ihrer politischen Instrumentalisierung in der Gegenwart. Eine Beispiel dafür findet sich auch in “Remigration”.
“Die rechte Antwort auf die »Politik der Schuld« ist eine positive, patriotische Leitkultur und eine ehrliche Aufarbeitung der Geschichte. Historische Verbrechen werden weder geleugnet noch verharmlost. Sie werden jedoch der »mystisch-religiösen« Aura, die ihren politischen Mißbrauch ermöglicht, entledigt. In den histo- rischen Kontext eingeordnet, stellen sie nicht mehr das alleinige Zentrum, sondern einen (integralen) Teil der versöhnlichen Erinnerungskultur dar. Das Ziel ist nicht mehr die Konditionierung und Traumatisierung der Deutschen wie in der derzeitigen »Holocaust education«. Stattdessen geht es um eine Versöh- nung mit der Vergangenheit, die erst ermöglicht, aus ihr Lektionen für die Gegenwart zu ziehen: Die Lehre aus der Vernichtung jüdischen Lebens in Deutschland im 20. Jahrhundert kann im 21. Jahrhundert nicht die Ersetzung deutschen Lebens in Deutschland durch Fremde sein. Die Grundlage der deutschen Identi- tätspolitik muß, wie in jedem anderen Land der Welt, ein positiver Bezug zu Volk und Heimat werden. Dar- aus ergibt sich eine andere historische Sinnstiftung als die neurotisch-getriebene »Wiedergutmachung« und das destruktiv-beschämte »Nie wieder«. Stattdessen sucht das deutsche Volk wieder im Nebeneinander mit anderen Völker und Kulturen seinen Platz in der Welt und der Geschichte. Es widmet sich mit neuer Lebenskraft seiner spezifischen Aufgabe zur Bewälti- gung der großen technischen, politischen und kulturellen Herausforderungen der Moderne.”
S.27
Auch die wiederholte Lüge ich hätte einen “Musterstaat” gefordert, wird durch die Wiederholung keinen Deut wahrer. Mehrfach habe ich bereits klargestellt, dass es sich hier wohl um einen Abhörfehler des “Correctiv” handelt. Ich sprach von einer “Musterstadt”, also einer “Chartercity”, was einen großen Unterschied darstellt.
Der Bescheid kommt nach diesem tief ideologischen Suada zu seinem, schon vorher feststehenden Schluss:
Weil ich also weiterhin über Remigration spreche ist mir die Einreise zu verweigern. Auch wenn ich zu privaten Zwecken in die BRD einreisen will (etwa plante ich nach Ostern einwöchige Exerzitien in Deutschland), sei das Risiko zu groß, dass ich doch mit Bundesbürgern über Remigration sprechen könnte.
Inwiefern ich die “ Grenzen der zulässigen Kritik und Meinungsäußerung deutlich überschreiten” kann, dabei aber noch niemals gerichtlich verurteilt wurde erschließt sich mir nicht. Offenbar befinde ich mich im ausgedehnten Graubereich der “noch nicht strafbaren” aber nicht mehr zulässigen Meinungsäußerung die Frau Faeser und Paus in ihren 13 Maßnahmen gegen Rechts ins Visier nehmen.
Dass der Pluralismus der Bundesrepublik sich auf die Freiheit der Meinung, Religion und Lebensgestaltung und insbesondere auf den Schutz persönlicher Grundrechte gegen einen übergriffen Staat bezog, entgeht dem Verfasser des Bescheids. Für ihn ist “Pluralismus” wohl ausschließlich ethnokulturell, also im Sinne der “Diversity” zu verstehen. Eine “bunte” Vielfalt an kriminellen Clans und importierten religiösen und nationalistischen Enklaven zerstört aber langfristig gerade die Freiheit und den Diskurs, der eine Demokratie ausmacht. Die Kritik des Bevölkerungsaustauschs und die Forderung der Remigration ist daher ein doppelt demokratisches Anliegen. Ihr Vorgehen ist demokratisch-metapolitisch und setzt auf Diskurs, friedlichen Aktivismus und Publizistik. Ihr Ziel ist die Rettung der Demokratie durch die Bewahrung ihrer Möglichkeitsbedingungen.
Weitere Begründungen
In der Folge wird weiter meine Bedeutung und damit “Gefahr” unterstrichen, etwa was den Einfluss auf die IBD betrifft.
Auch die Aktion “Defend Europe” wird erwähnt. Unerwähnt bleibt, dass es darum ging das illegale Treiben von NGOs zu dokumentieren und aufgegriffene Illegale zu retten und nach Afrika zu bringen.
Als “zentraler Stratege” würde ich besonders durch Lesreisen die öffentliche Ordnung gefährden.
Mir werden “demokratiezersetzende und menschenverachtende” Ziele unterstellt. Ganz Europa soll offenbar einem “Antifa-Grundkonsens” unterstellt werden. Dass für Ostdeutschland, Ungarn, Polen und zahlreiche andere Ex-Sowjetstaaten die Demokratisierung mit der Überwindung diverser “antifaschistischer Schutzwälle” und einem Sieg des Patriotismus über linken Universalismus war, wird ignoriert.
Verlag Antaios
Götz Kubitschek und das IFS sollen ebenfalls eine “Gefahr für die öffentliche Ordnung” belegen. Das “sämtliche” (!) Publikationen des Verlags rechtsextrem seien ist eine steile Behauptung. Ein besonderer Dorn im Auge der Behörde ist es offenbar, dass ich mich im geselligen Rahmen mit deutschen Staatsbürgern austausche.
Wiederholungsgefahr
Die “Wiederholungsgefahr” und unmittelbare Bedrohung wird durch meine geplanten Termine belegt.
Tatsächlich wird mein Terminkalender durch das Einreiseverbot beeinträchtigt. Den Verdienstentgang durch diese rechtsgrundlose Schikane werde ich juristisch gegen die BRD geltend machen.
Öffentliche Sicherheit
Während man gegen die Auftritte von Talbianpredigern und fremden Nationalisten offenbar “machtlos” ist, sieht man in meinen Ideen “jedenfalls eine gegenwärtige Gefährdung der inneren Sicherheit”.
Erneut versucht man die Ideologische Hegemonie der linken mit dem “ordre public” zu identifizieren.
Terrorvorwürfe
Erneut wird das schikanöse Terrorverfahren aus 2019 thematisiert. Tarrant wurde nie eine “Aufnahme bei den Identitären” angeboten. Ich bedankte mich bei ihm, wie bei jedem Spender und erwähnte, als er eine Reise nach Österreich betonte, beiläufig, wie ich das in hunderten emails tue, dass man sich dann eventuell treffen könnte.
All das fand lange vor seiner Tat statt und wurde nie realisiert.
In einem Beschluss vom 3.12.2019 hob das OLG Graz alle Ermittlungsmaßnahmen auf erklärte die Hausdurchsuchungen für rechtswidrig und stellte wortwörtlich fest, dass die Maßnahmen auf einer “bloße, durch Verfahrensergebnisse nicht begründete Spekulation” beruhen würden.
Die Staatsanwaltschaft hatte für ihr, offensichtlich politisch motiviertes Vorgehen “keine plausible Begründung”.
Gezielte Schädigung meiner Person
Sogar bei der Abwägung der Eingriffe in mein Interesse kann die Behörde ihre Ablehnung nicht verbergen. Ich sei nicht in die bundesdeutsche Gesellschaft “integriert”. Meine physische Anwesenheit, etwa bei COMPACT-Volksfesten würde in der “ungezwungenen Atmosphäre (…) gerade zum zur Vernetzung und Austausch einladen”. Ziel ist es diese Treffen als “wichtiger Ausgangspunkt für die Vernetzung, Stärkung und Kooperation von Akteuren der rechtenSzene” unmöglich zu machen, bzw mich davon auszuladen. Was in der Abwägung eigentlich gegen den Bescheid spricht, also mein persönliches und berufliches Interesse, wird hier, in ideologischem Fanatismus, als Begründung für ihn angeführt.
Offenbar will man auch den inhaltlichen Einfluss, den ich mittels Begriffen, Konzepten und Strategien auf das patriotische Lager nehmen könnte, ausschalten. Meine Kritik des Parlamentspatriotismus, die Betonung des Bevölkerungsaustauschs, der ethnischen Wahl und der Remigration, sowie die konsequent, metapolitische Strategie, gehen vermutlich den Bestrebungen einer Spaltung, Verwässerung und linksliberalen Einhegung rechter Parteien gegen den Strich.
Immerhin gesteht man mir eine hohe Bindung zu Österreich zu. Dass zahlreiche Gewalttäter und Illegale aber scheinbar genügend Bindung zu Deutschland aufweisen und die öffentliche Sicherheit nicht ausreichen gefährden um sie abzuschieben, während man mich wegen Büchern, Lesereisen und Vorträgen aussperrt, darf einen verwundern.
Zum Abschluss: das Correctiv
Das letzte Wort behält das Correctiv. Nicht nur sind dessen Lügen und Verzerrungen maßgeblich für die Missdeutung meiner Begriffe und Forderungen. Die Bekanntheit, die ich durch die linke Verschwörungserzählung erlangte, wird mir zum Vorwurf gemacht. Dass die Kampagne mich zum internationalen Bösewicht aufgeblasen hat, soll die Notwendigkeit meiner Aussperrung begründen.
Mein Fazit
Mir bleibt nur Götz Kubitschek zu zitieren, der bereits Stellung genommen hat: “Der Schriftsatz, mit dem die Potsdamer Ausländerbehörde, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, den "Verlust des Freizügigkeitsrechts in der Bundesrepublik Deutschland" gegen Martin Sellner feststellt, für zunächst drei Jahre, ist: Zirkelschluß, Unterstellung, logischer Offenbarungseid, Maßstabslosigkeit, ein Dokument der "Herrschaft des Verdachts" und das eines begriffswirren Sprachregimes.”
Dieser Bescheid ist brandgefährlich. Es ist hochideologisches Pamphlet, getarnt im umständlichen Juristendeutsch. Es vollendet eine gefährliche Tendenz: Demokratie und Ideologie fusionieren. Aus einem politischen System, das auf Debatte, innerer Evolution und Wettstreit der Ideen fußt, wird die Herrschaft einer Idee. Damit wird “Demokratie” zu einem metaphysischem Begriff und einem Fetisch, der den “Volksdemokratien” des Sowjetblocks ähnelt. In diesem Bescheid führt diese gefährliche, antidemokratische Tendenz erstmal nicht nur zum sozialen Stigma einer VS-Beobachtung, sondern zu realen, drakonischen Konsequenzen.
Nicht nur meine Reise-, Meinungs- und Erwerbsfreiheit wird stark beschnitten. Die stigmatisierende Drittwirkung eines solchen Beschlusses lässt sich kaum ermessen. Wem, derart publik und öffentlichkeitswirksam, die Einreise in einen Nachbarstaat verwehrt wird der bekommt erst recht kein Bankkonto (mir wurden bereits 77 gekündigt und verweigert), keine Wohnung, keine Arbeit, keinen Kredit, etc
Ziel ist die vollkommene Dämonisierung und Depersonalisierung meiner Person, obgleich ich nie gegen geltendes Recht verstoßen habe und gerichtlich verurteilt wurde. Damit soll, frei nach dem maoistischen Prinzip: “Bestrafe einen, erziehe tausend” ein Exempel statuiert werden. Ich bin Adressat der Einreisesperre, das eigentliche Zielsystem ist aber das deutsche Volk, dem damit Angst gemacht werden soll.
Auch aus diesen Gründen werde ich den Bescheid mit allen Mitteln bekämpfen. Es geht um die “Generalprävention” gegen den neuen Totalitarismus, der in Potsdam sein hässliches Haupt erhebt.
Hier kann man meine Arbeit und meinen Rechtskampf unterstützen:
Hier kann man meine Petition gegen das Einreiseverbot unterschreiben: